Ausstellung von Personalausweisen und Reise
pässen bzw. Kinderreisepässen
Damit in der Hauptreisezeit keine Engpässe entstehen, werden unsere Einwohner gebeten, ihren Personalausweis bzw. Reisepass auf die Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Neuaustellung zu beantragen.
Da die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen beträgt, bitten wir die Personen, die einen Personalausweis bzw. Reisepass benötigen, die Antragstellung umgehend bei der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) bzw. beim Ortsvorsteher vorzunehmen.
Für die Neuausstellung ist ein Passbild erforderlich. Das Passbild für den Reisepass muss biometrietauglich sein.
In dringenden Fällen ist die vorläufige Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses bei der Stadtverwaltung möglich. Für den vorl. Personalausweis wird ein Passbild benötigt. Für die Ausstellung eines vorl. Reisepasses ist kein Passbild (biometrietauglich) erforderlich.
Kinderausweise, die vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden, können aufgrund der Änderung des Passgesetzes nicht mehr verlängert werden. Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis) ist ein Passbild (biometrietauglich) erforderlich. Die Antragstellung ist nur noch bei der Stadtverwaltung möglich.
Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass der neue Personalausweis nur gegen Herausgabe des alten Personalausweises ausgehändigt wird. Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Stadtverwaltung Herbstein
Frau Böttinger, Frau Müller
Marktplatz 7
36358 Herbstein
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 14
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 13