Öffentliche Bekanntmachung


hier: Auflösung der Teilnehmergemeinschaft gemäß §153 Abs. 1 FlurbG

Öffentliche Bekanntmachung
Auflösung

Gemäß § 153 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. l S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. l S 2794), erkläre ich hiermit die Teilnehmergemeinschaft Herbstein-Stockhausen für aufgelöst, da die Ausführung nach dem Flurbereingungsplan für das Flurbereinigungsverfahren Herbstein-Stockhausen bewirkt ist bzw. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt sind, den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen und keine Verbindlichkeiten mehr aus Darlehensverträgen bestehen.

Der Landrat des Vogelsbergkreises
als Behörde der Landesverwaltung
Kommunalaufsicht
im Auftrag
Simon

- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr: 33.2009 -
 
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