Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Wasserhausanschlüsse


Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 der derzeitigen Verwaltungspraxis zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Legens von Wasser-Hausanschlüssen deutlich widersprochen. Das Gericht hat entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen als Teil-Aspekt der Wasserlieferung unterliegt und somit wieder der ermäßigte Steuersatz gilt.
Für die Jahre 2005 bis 2008 wird von der Stadt Herbstein eine Erstattung der Umsatzsteuer vorgenommen. Der Zeitraum ergibt sich aus §§ 169 und 170 der Abgabenordnung aus der Festsetzungsfrist von vier Jahren.
Zur Zeit besteht durch die Umstellung der Buchführung sowie der Vielzahl der Korekturfälle ein erhöhter Arbeitsaufwand im Rathaus. Deshalb bitten wir die betroffenen Grundstückseigentümer um etwas Geduld. Auf jeden Fall erfolgt die Rückzahlung in den nächsten Monaten.
Von Anrufen in dieser Angelegenheit bitten wir daher abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr. 24.2009 -

 
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