Frei herumlaufende Hunde


Wir appellieren hiermit nochmals eindringlich an alle Hundehalter, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt herum laufen zu lassen. Im Sinne eines geordneten Miteinanders versteht sich dieser Appell von selbst. Es kann von den Einwohnern, insbesondere von den Kindern, nicht hingenommen werden, dass plötzlich ein Hund vor ihnen steht, da man nie weiß, wie ein Hund in bestimmten Situationen reagieren wird.

Liebe Hundehalter, bitte nehmt eure Hunde im Zweifel zur Sicherheit grundsätzlich an die Leine, wenn ihr mit ihnen "Gassi" geht. Bitte achtet auch darauf, dass eure Hunde nicht "ausbüchsen" und sichert eure Grundstücke entsprechend ab. Eure Mitmenschen werden es euch danken.

Abschließend weisen wir noch auf die neue geänderte Gesetzeslage in Hessen hin. Danach ist es nach der Hundeverordnung des Landes Hessens verboten, Hunde (egal welche Rasse) außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.


Ihr Ordnungsamt
Stadtverwaltung Herbstein
Herr Lang
Marktplatz 7
36358 Herbstein

Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 15

- Auszug aus dem amtlichen Mitteilungsblatt Nr: 32.2009 -

 
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