Frei herumlaufende Hunde
Liebe Hundehalter, bitte nehmt eure Hunde im Zweifel zur Sicherheit grundsätzlich an die Leine, wenn ihr mit ihnen "Gassi" geht. Bitte achtet auch darauf, dass eure Hunde nicht "ausbüchsen" und sichert eure Grundstücke entsprechend ab. Eure Mitmenschen werden es euch danken.
Abschließend weisen wir noch auf die neue geänderte Gesetzeslage in Hessen hin. Danach ist es nach der Hundeverordnung des Landes Hessens verboten, Hunde (egal welche Rasse) außerhalb des eingefriedeten Besitztums des Halters unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.
Ihr Ordnungsamt
Stadtverwaltung Herbstein
Herr Lang
Marktplatz 7
36358 Herbstein
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 15
- Auszug aus dem amtlichen Mitteilungsblatt Nr: 32.2009 -