TV-Untersuchung der Hausanschlüsse


Die Stadtverwaltung Herbstein wurde darüber informiert, dass bei anderen Hessischen Kommunen diverse Firmen, teilweise im Namen der Stadt / Gemeinde, den Grundstückseigentümer anbieten, eine TV-Untersuchung ihrer Abwasser-Grundleitung durchführen zu lassen, da diese nun Vorschrift wäre.

Gemäß § 43 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes haben die Abwasserbeseitigungspflichtigen den ordnungsgemäßen Bau und den Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Da die genaue Vorgehensweise hinsichtlich der Begutachtung der Anschlusskanäle noch nicht feststeht, aber in einigen anderen Bundesländern die Untersuchung der Kanäle bereits angelaufen ist, wird zur Zeit im Rahmen der neuen Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten soll, die vorgenannten Bestimmungen des Hessischen Wassergesetzes konkretisieren, die anschließend von uns erfüllt werden muss.
Von unserer Seite ist bisher noch keine Veranlassung getroffen worden, eine Untersuchung der Hausanschlussleitungen (Grundstückszuleitungen) an den öffentlichen Kanal durchführen zu lassen.
Wir empfehlen deshalb allen Hauseigentümern, im Moment, außer bei Störungen im Hausanschlussbereich, oder sonstigen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen, bei denen die jeweiligen Hausanschlussleitungen betroffen sind, keine vorzeitige Untersuchung ihrer Abwasserkanäle durchführen zu lassen.

- Auszug aus dem amtlichen Mitteilungsblatt Nr: 46.2009 -

 
 
Sie sind hier: Home >>Aktuelles