Wie komme ich zu einer Kur?
Vom Arzt zum Antrag
Zuerst klären Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Art von Kur für Sie infrage kommt: Ambulant oder stationär? Vorsorge oder Rehabilitation? Mutter-/Vater-Kind-Kur oder Kompaktkur?
Ihr Arzt kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann deshalb sehr gut einschätzen, welche Therapien und Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen. Gemeinsam legen Sie dann die Ziele der Kur und deren Schwerpunkt der Behandlung und vielleicht auch gleich einen passenden Kurort fest und stellen den Kurantrag. Der Kur- bzw. Badearzt vor Ort wird dann mit Ihnen den für Sie passenden Behandlungsplan festlegen. Bei
Ihrer Krankenkasse erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.
- Tipp: Stationäre Kuren und ambulante Rehabilitation dürfen nur besonders qualifizierte Mediziner verordnen. Fragen Sie deshalb vorher Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob die Berechtigung dazu vorliegt. Falls nicht, kann er/sie sicher einen Kollegen empfehlen – oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach.
Von der Begutachtung zur Bewilligung
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie alle notwendigen medizinischen Unterlagen eingeschickt haben und ob diese aussagekräftig sind. Ist das der Fall, wird eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt, Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die Krankenkasse dabei, sich ein Urteil zu bilden. Oft erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege, es kann aber auch eine körperliche Untersuchung angeordnet werden.
- Tipp: Sollen Sie eine Ablehnung ohne vorherige persönliche Untersuchung erhalten, können Sie in Absprache mit dem Arzt Widerspruch einlegen. Informationen und Hilfestellungen dazu erhalten Sie auch beim Deutschen Heilbäderverband e.V.
Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle o.a. die Kosten für Ihre Behandlung und ggf. sogar den dazugehörigen Aufenthalt. Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet. Für alle gleich ist allerdings der gesetzliche Eigenanteil von 10 EUR pro Tag.
Wissenswertes zum Dazuzahlen
Der gesetzliche Eigenanteil
Wie bei den meisten anderen Leistungen der Krankenkassen fällt auch bei Kuren eine Selbstbeteiligung an. Sie wird direkt an die Einrichtung gezahlt, also an die Kur-Klinik oder das Reha-Zentrum. Bei ambulanten Kuren geht die Eigenleistung an den jeweiligen Leistungserbringer (z.B. den Physiotherapeuten).
Der Eigenanteil bei stationären Kuren - inklusive der Mutter- oder Vater-Kind-Kuren - beträgt 10 EUR täglich. Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitation.
Bei der ambulanten Kur beteiligen Sie sich mit 10 % an den Kosten für die Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verschrieben hat. Pro Verordnung bzw. Rezept fallen noch einmal jeweils 10 EUR an.
Übrigens: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen noch nichts dazu bezahlen!
Verschiedene Kurformen - verschiedene Kosten
Ambulante Kur bei Vorsorge oder Reha
Bei dieser Kurform, früher auch „Offene Badekur“ genannt, können Sie den Kurort und die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt auswählen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten.
Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss von höchstens 13 EUR (für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 5 Jahren 21 EUR) pro Kurtag gewährt werden.
Kompaktkur
Bei dieser besonderen Form der ambulanten Vorsorgekur empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Kurmittel. Der Patient zahlt 10 EUR Selbstbeteiligung pro Tag. Diese besondere Kurform kann nur zu bestimmten Terminen angetreten werden.
- Tipp: Sie können auch eine andere Kurklinik wählen, tragen dann allerdings die Mehrkosten im Vergleich zu der empfohlenen Einrichtung.
Stationäre Kur zur Vorsorge oder Reha
Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, kann die Krankenkasse eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Dabei übernimmt sie i.d.R. für drei Wochen alle Kosten. Sie tragen lediglich die Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Tag.
- Tipp: Falls für Ihre Krankheit eine andere feste Behandlungszeit notwendig ist oder eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, so ist auch das grundsätzlich möglich. Fragen Sie Ihre Krankenkasse!
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten vollständig, lediglich der Eigenanteil von 10 EUR pro Tag fällt an - allerdings nur für das Elternteil, das Kind ist immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse.
Nähere Auskünfte können Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, aber auch von kirchlichen und gemeinnützigen Trägern wie z.B. Caritas, das DRK oder die AWO. Oder Sie wenden sich direkt ans Müttergenesungswerk.
Was Sie noch wissen sollten:
- 4 Monate: Wenn Ihre Kur bewilligt wurde, sollten Sie den Gesundheitsurlaub auch innerhalb von vier Monaten antreten - sonst verfällt der Anspruch!
- 4 Jahre: Sie haben alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre und bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Rheuma) sind noch frühere Wiederholungen möglich.
- Urlaub nehmen? Für eine Kur auf Rezept brauchen Sie keinen Urlaub nehmen – Sie bekommen ein ärztliches Attest, damit die Entgeltfortzahlung gewährt wird.
- Private Krankenkasse? Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie nur eine Kur beantragen, wenn Sie dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
(Quelle: Deutscher Heilbäderverband)