Platzordnung Wohnmobilstellplatz Herbstein


1.  Der Zutritt zum Wohnmobilstellplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet. 
   
 2.

Der Wohnmobilplatz ist Wohnmobillisten vorbehalten.
Für Caravangespanne und Zelte sind keine Campingplätze vorgesehen.



 3.

Der Wohnmobilstellplatz befindet sich in einem Naturpark. Gehen Sie sorgsam mit der Natur um und schonen Sie die Pflanzen und Tiere. Das Abholzen von Bäumen, das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist untersagt!
Gehen Sie sparsam mit Wasser um und vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt. Autowaschen und Ausgießen von Abwasser in die Landschaft sind zu unterlassen.
Das Entleeren der Chemie-Toilette ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Stellplätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen - hierfür wird keine Haftung übernommen.



 4.

Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.



 5.

Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das "Gassi-Führen" ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen. Hunde, die als gefährlich im Sinne der Hundeordnung eines Bundeslandes gelten, sind nicht erlaubt.



 6.

Die Lage der Stellplätze ist in einem Übersichtsplan (Stellplatzplan) dargestellt.



 7.

Die Umgrenzung der Stellplätze mit Einfriedung ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig in Ordnung zu bringen.



 8.

Das Aufstellen von Zelten und Vorzelten ist nicht gestattet.



 9.

Der Wohnmobilstellplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Aus diesem Grund ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf dem Parkplatz nur im Schritttempo erlaubt. Auf allen Wegen herrscht Parkverbot. Es gilt die StVO.



10.

Auf dem Wohnmobilplatz sind keine Abfallbehälter vorhanden. Daher sind Abfälle aller Art selbst mitzunehmen.



11.

Grillen mit Holzkohle oder anderen Brennmaterialien sind auf dem Stellplatz gestattet.
Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Genutzte Brennmaterialien aller Art sind wieder mitzunehmen. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht!



12.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste sowie Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
Insbesondere ist die Nachruhe ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgeräte usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören.



13.

Der Wohnmobilstellplatz ist kein Dauerwohnsitz. Eine polizeiliche Anmeldung ist daher nicht angezeigt.



14.

Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten Fahrzeugen genutzt werden.



15.

Zur Aufrechterhaltund der Ordnung und der Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.



16.

Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.



17.

Mit dem Anmieten des Stellplatzes akzeptieren Sie unsere Platzordnung.





STAND: August 2007
 
 
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