Baugrundstücke in der Gemeinde Herbstein
Der Weg zum Eigenheim mit der Bauplatzförderung durch die Stadt Herbstein
Die Stadt Herbstein wirkt -dem Entfall der Eigenheimzulage- mit einer städtischen Förderung entgegen. Die Stadt gewährt dabei beim Kauf von städtischen Baugrundstücken:
einen Nachlass in Höhe von 15% für Bauherren mit einem Kind
einen Nachlass in Höhe von 25% für Bauherren mit zwei Kindern
einen Nachlass in Höhe von 30% für Bauherren mit drei Kindern.
Die Förderung wird auch einzelnen Bauherren/Bauherrinnen mit entsprechender Kinderzahl gewährt. Maximal wird eine Förderung von 30% auf den Rohbaulandpreis gewährt. Diese Förderung wird nur gewährt, wenn die Bauherren nach Errichtung des Wohnhauses ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Herbstein nehmen. Die Errichtung des Wohnhauses ist innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss vorzunehmen. Andernfalls entfällt die Förderung und der geförderte Betrag ist auszugleichen.
Bauplätze im Stadtgebiet Herbsteinz.B. Herbstein
Im Bereich "An den Gänsäckern" erschlossen bzw. teilerschlossen
900 am für unter 35.000 Euro
z. B. Altenschlirf
Neubaugebiet: Scherzwiesenweg, teilerschlossen
600 qm für unter 20.000 Euro
z.B. Rixfeld
Neubaugebiet: Sommerberg, teilerschlossen
700 qm für unter 18.000 Euro
Nähere Informationen erhalten Sie bei der:
Stadtverwaltung Herbstein
Herrn Mohr
Zimmer: 10
Marktplatz 7
36358 Herbstein
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 17
eMail: w.mohr@stadt-herbstein.de
STAND: April 2008
