Bodenrichtwerte
Zum Stichtag: 01.01.2010
Gemäß §193 Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss des Vogelsbergkreises für Grundstückswerte beim Amt für Bodenmanagement Fulda, die in der Bodenrichtwertekarte / dem Auszug aus der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007 (GVBI. I S. 259) in der derzeitigen Fassung, zum Stichtag 01.01.2010 ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagerwert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land ggf. auf für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergibt, wenn die Grundstücke unbebaut wären (§ 196 Abs. 1 BauGB).
Aufgrund des §13 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der derzeitigen Fassung werden die neu ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom
Mittwoch, 30.06.2010
bis einschließlich Freitag, 30.07.2010
im Rathaus, Zimmer 9, Marktplatz 7, 36358 Herbstein
während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag bis 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, öffentlich ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Herbstein, 22.06.2010
Der Magistrat der Stadt Herbstein
- Ziegler -
Bürgermeister
- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr: 28.2010 -