Gebührenordnung für die Benutzung der Mehrzweckhallen, Gemeinschaftshäuser und des Sportzentrums der Stadt Herbstein


IV. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Mehrzweckhallen, Gemeinschaftshäuser und des Sportzentrums der Stadt Herbstein

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBL. I. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBL. I S 119), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetztes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBL. I. S. 125) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBL. I. S. 54), gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.1987, geändert durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2001, geändert durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2004, zuletzt geändert durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2008, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herbstein in ihrer Sitzung am 24.06.2010 folgende IV. Änderungssatzungzur Satzung der Gebührenordnung für die Benutzung der Mehrzweckhallen, Gemeinschaftshäusern der Stadt Herbstein beschlossen.

Artikel I - §2 Mietsätze
(1) Benutzung durch Private bzw. durch Vereine für nicht satzungsmäßige Zwecke

 Benutzung
bis 4 Stunden 
Benutzung
über 4 Stunden 
MZH Altenschlirf   
Alle Räume 

 108,00 €

 156,00 €

Großer Saal 

 72,00 €

 120,00 €

Kleiner Saal          

 36,00 €

 60,00 €

Gymn. Raum mit Vereinsraum 

 54,00 €

 78,00 €

Vereinsraum 

 6,00 €

 12,00 €

   
DGH Lanzenhain 

 

 
Alle Räume 

 96,00 €

 120,00 €

Thekenraum u. Teil d. Saals

 48,00 €

 78,00 €

Thekenraum 

 36,00 €

 60,00 €

   
DGH Rixfeld   
Alle Räume 

 48,00 €

 78,00 €

   
DGH Schadges   
Alle Räume 

 36,00 €

 60,00 €

   
DGH Schlechtenwegen   
Alle Räume 

 48,00 €

 78,00 €

   
DGH Steinfurt   
Alle Räume 

 48,00 €

 78,00 €

   
MZH Stockhausen   
Alle Räume 

 108,00 €

 156,00 €

Großer Saal 

 72,00 €

 120,00 €

Kleiner Raum 

 36,00 €

 60,00 €

Teil des großen Saals 

 54,00 €

 78,00 €

(2) Die Nebenkosten werden nach den anfallenden Kosten abgerechnet. Für den Heizölverbrauch werden jedoch Mindestpauschalen berrechnet. Sollte der Ölverbrauch unter den Pauschalpreisen liegen. Liegt der Ölverbrauch über den Pauschalpreisen, werden die tatsächlichen Heizkosten berechnet.
Folgende Pauschalen werden abgerechnet:

MZH Altenschlirf                       
Großer Saal 

 20,00 €

Kleiner Saal 

 5,00 €

Gymnastikraum 

 10,00 €

  
DGH Lanzenhain 

 20,00 €

  
DGH Rixfeld 

 10,00 €

  
DGH Schadges 

 10,00 €

  
DGH Schlechtenwegen 

 10,00 €

  
DGH Steinfurt 

 10,00 €

  
MZH Stockhausen 

 

Großer Saal 

 20,00 €

Teil des großen Saals 

 15,00 €

Vereinsraum 

 10,00 €


(3) In den Sätzen nach Abs. 1 ist die Benutzung der Kücheneinrichtungen, die Benutzung des Geschirrs, der Wasserverbrauch und die Abwassergebühr enthalten.

(4) Bei Benutzung der Räumlichkeiten ohne Benutzung des Geschirrs und der Kücheneinrichtung für Vereinsveranstaltungen usw. gelten die Sätze nach Abs. 1, Benutzung bis 4 Stunden.


Artikel II - Inkrafttreten
Diese IV. Änderungssatzung tritt am 01.07.2010 in Kraft.

Herbstein, den 24.06.2010

Der Magistrat der Stadt Herbstein
(Dienstsiegel)
gez. Ziegler
- Bürgermeister -

 
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