Bebauungsplan "Gewerbegebiet Strutäcker" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in Herbstein - Stockhausen


Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs.1 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herbstein hat am 22.06.2011 gemäß §2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Strutäcker" im Stadtteil Stockhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2) Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungspkanes bzw. der FNP-Änderung ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Folgendes Flurstück in der Ortslage Stockhausen wird vom Geltungsbereich erfasst: Flur 1, Flurstück: 192 tlw.

(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Sinne des §8 BauNVO, das im Zusammenhang und in Ergänzung mit den angrenzenden Nutzungen gesehen werden muss. Geplant ist die Errichtung einer Lagerhalle zum Unterstellen von Materialen von zwei Handwerksbetrieben. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß §2 Abs.1 Satz2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Die Stadt Herbstein hat gemäß §4b BauGB das Planungsbürp Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

(6) Die Unterrichtung nach §3 Abs.1 GauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2011 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und zum Entwurf öffentlich ausgelegt wird.

(7) Gemäß §3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planungsentwürfe einschließlich Begründungen in der Zeit

vom 01.09.2011 - 30.09.2011 einschließlich

in der Stadtverwaltung Herbstein (Rathaus), Marktplatz 7 (36358 Herbstein), Bauamt 2. Stock, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zu Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich oder zu Protokoll.


- Auszug aus dem amtlichen Mitteilungsblatt Nr: 34.2011 -

 
 
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