Fertigstellungsbeschluss


Hier: Fertigstellungsbeschluss gemäß § 11 Abs. 9 Hess.KAG i. V. m. § 5 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Stadt Herbstein vom 30.10.2003

Der Magistrat der Stadt Herbstein hat in seiner Sitzung vom 08.02.2011 folgenden Fertigstellungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 11 Abs. 9 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 8GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes vom 31. Januar 2005 (GVBI. I S. 54) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung (StrBS) der Stadt Herbstein vom 30.10.2003 wird festgestellt, dass die Straßenbaumaßnahme der Verkehrsanlage "Engeweg" in Herbstein-Stockhausen fertiggestellt worden ist.
Zeitpunkt der Fertigstellung war der Eingang der letzten Rechnung des Ingenieurbüros Lang, Fulda vom 04.01.2011.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass mit der tatsächlichen Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme für die betroffenen Grundstücke der Verkehrsanlage "Engeweg" die Beitragspflicht entstanden ist!

Herbstein, den 16.02.2011

Der Magistrat der Stadt Herbstein
- Ziegler -
Bürgermeister
(Siegel)

- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr: 08.2011 -

 
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