Bebauungsplan "Blankenauer Straße"
3. Änderung und Erweiterung


Bauleitplanung der Stadt Herbstein
Stadtteil Stockhausen

Bebauungsplan "Blankenauer Straße"
3. Änderung und Erweiterung

Hier: Öffentliche Auslegung gemäß §3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BeuGB)

Nach Durchführung der ersten Beteiligungsschritte und nach Überarbeitung des Planentwurfs unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen soll das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan weitergeführt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Blankenauer Straße", 3. Änderung und Erweiterung wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

von Donnerstag, 21.04.2011 bis einschließlich Freitag, 20.05.2011

während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt (Zimmer: 10)

bei der
Stadtverwaltung Herbstein
Marktplatz 7
36358 Herbstein

öffentlich ausliegen.

Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht mit integrierter landschaftspflegerischer Bewertung und die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung vor.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsrichtlinienordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß §4b Baugesetzbuch) übertragen.

Die Planungsunterlagen stehen während der Offenlegungsfrist unter
www.kubus-architektur.de
zur Einsichtnahme und zum downloaden bereit.
Die Übersichtskarte ersehen Sie im amtlichen Mitteilungsblatt Nr: 15.2011 (Seite: 8).

Herbstein, 06.04.2011
gez. Ziegler
Bürgermeister

- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr: 15.2011

 
 
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