Gebührenordnung für die Turnhalle der Stadt Herbstein
§ 1 Benutzungsgebühren
1. Die Benutzung der Turnhalle der Stadt Herbstein ist gebührenpflichtig.
2. Der Vogelsbergkreis zahlt der Stadt Herbstein 60% der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß des Vertrages der Stadt Herbstein und dem Vogelsbergkreis vom 10. April 2005.
3. Die Benutzungsgebühr beträgt für den Vereinssport je angefangene Stunde 2,00 Euro.
4. Die Benutzungsgebühr nach Nr. 3 versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Die Abrechnungen mit dem Vogelsbergkreis erfolgen vierteljährlich.
6. Die Abrechnung für den Vereinssport erfolgt jährlich.
§ 2 Verfahren bei Nichtzahlung
Rückstände Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Herbstein, den 30.10.2008
Magistrat der Stadt Herbstein
i. V. Kokesch
1. Stadtrat
Siegel