Änderung des Passgesetzes
Reisepass (ePass)
Im November 2005 wurde der ePass eingeführt. ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also für einen Reisepass mit Chip. Der ePass-Chip befindet sich in der Passecke und ist mit bloßem Auge nicht sichtbar. Im ePass-Chip sind personen- und dokumenten-bezogene sowie biometrische Daten gespeichert. Im ePass der ersten Generation (Antragsdatum bis 31. Oktober 2007) ist nur das Passfoto im Chip gespeichert. Im ePass der zweiten Generation (Antragsdatum ab 01. November 2007) werden das Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Die beiden Fingerabdrücke werden bei der Passbeantragung mittels eines Scanners aufgenommen. Ein biometrietaugliches Passbild (Frontalaufnahme nach internationaen Standards) ist bei der Beantragung vorzulegen.
Mit der Einführung der Fingerabdrücke im ePass werden die Gebühren nicht angehoben. Ein ePass der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird, kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Ein ePass für Personen über 24 Jahren kostet 59,00 Euro und ist zehn Jahre gültig.
Alle bereits vor dem 01. November 2007 ausgegebenen Pässe behalten ihre Gültigkeit.
Im Regelfall wird für Jugendliche ab zwölf Jahren ein ePass mit Fingerabdruck ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern kann für ein Kind ein ePass ausgestellt werden (z.B. bei Einreise in die USA, da dort der Kinderreisepass nicht anerkannt wird). Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
Kinderreisepass
Ab 01. November 2007 wird der Kinderreisepass nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Danach kann ein Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) beantragt werden. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist ein biometrietaugliches Passfoto (Frontalaufnahme) erforderlich.
Die Gebühr für die Neuausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro und für die Verlängerung 6,00 Euro.
Die Eintragung der Kinder im Reisepass der Eltern ist ab 01. November 2007 nicht mehr möglich.
Personalausweis
Im Regelfall wird ein Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Da der Kinderreisepass nur bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres gültig ist, kann beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis ausgestellt werden. Ein Passbild (wahlweise Profilbild oder Frontalaufnahme) ist bei der Beantragung vorzulegen.
Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis 6 Jahre und für Personen über 24 Jahren ist der Personalausweis 10 Jahre gültig. Die Gebühr hierfür beträgt 8,00 Euro. Die Erstausstellung für Personen unter 21 Jahren ist gebührenfrei.
Weiter Auskünfte hierzu erhalten Sie:
Einwohnermeldeamt
Frau Böttinger
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 14