Hundeverordnung des Landes Hessen in 2009 geändert


Veränderungen für Halter von Rottweilern, Mastiff und Mastino Napoletano

Seit dem Jahr 2009 sind die Hunde der Rasse Rottweiler, sowie deren Kreuzungen in die Liste der Hunderassen aufgenommen worden, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Der Rottweiler ist damit ein Listenhund nach der Hundeverordnung mit allen Konsequenzen, die sich nach der Hundeverordnung für diese Listenhunde ergeben. Die Haltung dieser Hunde ist nur noch mittels einer behördlich ausgestellten Erlaubnis möglich.

Gleichzeitig sind die Hunde der Rassen Mastiff und Mastino Napoletano von der Liste gestrichen worden. Sofern Sie einen solchen Hund halten, teilen Sie dies bitte der Stadtverwaltung mit.

Ausnahmeregelung / Besitzstandswahrung für vor dem 31.12.2008 bereits gehaltene Hunde der Rasse Rottweiler und deren Kreuzungen:

Hier besteht eine Anzeigepflicht bis 30.06.2009!


Halter von Rottweilern und deren Kreuzungen, die ihren Hund bereits vor dem 31.12.2008 in den eigenen Haushalt aufgenommen haben, melden diesen Umstand schriftlich bis zum 30.06.2009. In diesem Fall entfällt das eigentliche Erlaubnisverfahren aufgrund einer Bestandsschutz-/Ausnahmefallregelung. Dies betrifft natürlich nicht bereits auffällig gewordene Hunde der Rasse Rottweiler und deren Kreuzungen. Ein evtl. diesbezüglich bereits bestehendes Erlaubnisverfahren oder eine erteilte Halteerlaubnis gilt weiterhin und ist dementsprechend auch notwendig.

Die vom Hundehalter erstattete Anzeige hat die zuständige Ordnungsbehörde schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Bestätigung ist dann bei dem Führen des Hundes der Rasse Rottweiler oder deren Kreuzungen mitzuführen.

Die genannte Anzeige des Hundehalters kann bei der Stadt Herbstein, Marktplatz 7, 36358 Herbstein, zur Prüfung vor Ort eingereicht werden.
Die Stadtverwaltung wird die Angelegenheit dann nach Prüfung an die zuständige Ordnungsbehörde (Bürgermeister der Gemeinde Lautertal für den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Stadt Herbstein und der Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain und Lautertal) weiterleiten, so dass die genannte Bestätigung dann von der dortigen, örtlich zuständigen, Behörde erteilt werden kann.

Es ist wichtig, dass die Stadt Herbstein zunächst diese Anzeige erhält.
Adressiert werden kann die Anzeige jedoch an die "zuständige Ordnungsbehörde für Herbstein".

Sofern Sie die evtl. Haltung von Hunden der Rasse Rottweiler und deren Kreuzungen (die bereis vor dem 31.12.2008 erfolgte) nicht bis zum 30.06.2009 anzeigen oder dies nicht anzeigen können, weil Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt einen solchen Hund halten, ist das Antragsverfahren gem. der Hundeverordnung durchzuführen.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Stadtverwaltung Herbstein, Telefon: 06643 / 96 00 - 15 oder auch direkt die für das Erlaubnisverfahren zuständige Ordnungsbehörde des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes Lautertal.


Ihr Ordnungsamt
Stadtverwaltung Herbstein
Herr Lang
Marktplatz 7
36358 Herbstein
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 15

- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr: 20.2009 -

 
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