Der neue Personalausweis
ab 01. November 2010
Die Beantragung des seitherigen Ausweises ist noch bis 29. Oktober 2010 beim Bürgerbüro der Stadt Herbstein bzw. in den Stadtteilen beim Ortsvorsteher möglich.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, und danach für 10 Jahre ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen:
- Passbild
- alter Personalausweis
Gebühren:
- 8,00 Euro
- Die erstmalige Ausstellung eines Ausweises für Personen bis zum 21. Lebensjahr ist gebührenfrei.
Der neue Ausweis hat das Format einer Scheckkarte und bietet neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de .
Informationsbroschüren sind im Rathaus erhältlich.
Den neuen Personalausweis können Sie ab dem 01. November 2010 beim Bürgerbüro der Stadt Herbstein beantragen. Die Antragstellung beim Ortsvorsteher ist dann nicht mehr möglich. Der neue Personalausweis wird ebenfalls bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, und danach für 10 Jahre ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- alter Personalausweis
Gebühren:
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro (keine Gebührenfreiheit bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises)
- Antragsteller über 24 Jahren: 28,80 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Stadtverwaltung Herbstein
Bürgerbüro
Frau Böttinger, Frau Heuser
Marktplatz 7
36358 Herbstein
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 14
Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 24