Entnahme aus öffentlichen Wasserzapfstellen
Die sich im Stadtgebiet Herbstein befindlichen öffentlichen Wasserzapfstellen dienen ausschließlich der Entnahme durch landwirtschaftliche Betriebe sowie Gärtnereien.
Die private Entnahme zur beispielsweise Befüllung eines Pools oder Zisterne ist nicht gestattet.
Wir bitten um Beachtung!
Die Stadtverwaltung