Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Handel und Gewerbe
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen?
Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Stadtverwaltung Herbstein
Gewerbeamt
Marktplatz 7, 36358 Herbstein
Herr Bernd Klein
Telefon: 06643 9600-35
E-Mail: b.klein@stadt-herbstein.de