Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Personalausweis
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
- Antragstellende Person unter 24 Jahre: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
Magistrat der Stadt Herbstein
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt, Standesamt, Friedhofswesen
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