Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Sportlerehrung der Stadt Herbstein
Die Stadt Herbstein ehrt verdiente Einzelsportler/Einzelsportlerinnen und Mannschaften, die jeweils besondere Erfolge/Leistungen erbracht haben. Die zu Ehrenden müssen entweder ihren Wohnsitz in Herbstein innehaben oder Mitglied eines Vereins im Gebiet der Stadt Herbstein sein.
Die jeweils in einem Kalenderjahr in Frage kommenden Personen/Mannschaften sind schriftlich bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres mit Darlegung der besonderen Leistungen/Erfolge der Stadt mitzuteilen.
Die Ehrung wird im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung möglichst bis zum 30.04. des darauffolgenden Jahres vorgenommen.
Die Stadt Herbstein hat mit Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 31.10.2019 folgende Kriterien für die Sportlerehrung festgelegt:
- Teilnehmerinnen/Teilnehmer auf internationaler Ebene (z. B. Olympische Spiele, Paralympics, WM, EM)
- Deutsche Meisterschaften Platz 1 – 10
- Teilnehmerinnen/Teilnehmer am Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“
- Hessische Meisterschaften Platz 1 – 5 (bei weniger als 5 Teilnehmerinnen/Teilnehmern in einer Klasse nur die Siegerin/der Sieger)
- Siegerinnen/Sieger von größeren Serienwettbewerben (z. B. Regionale Laufserien, Kinderleichtathletik Cup, MTB Hessencup, …)
- Siegerinnen/Sieger einer Bezirks-/Regional-/Gaumeisterschaft
- Siegerinnen/Sieger einer Kreismeisterschaft, sofern diese Meisterschaft der letzte Wettkampf vor der Landesmeisterschaft darstellt (Einzelfallentscheidung)
- Jugendmannschaften Kreismeister und Kreispokalsieger
- Sonderehrung für außergewöhnliche Leistungen (z. B. Ironman)
Es werden Leistungen geehrt, die im Kalenderjahr erreicht werden. Die Meldung hat bis zum 31.01. des Folgejahres zu erfolgen.
Für entsprechende „Anmeldungen“ zur Ehrung verwenden Sie bitte das folgende Formular, besten Dank.