Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herbstein
Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung ergeben sich aus der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), vgl. insbesondere §§ 50 f. HGO. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Stadt Herbstein. Sie besteht aus 23 Stadtverordneten, welche für eine Wahlzeit von fünf Jahren gewählt werden. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2021 verteilen sich die insgesamt 23 Sitze wie folgt: 11 Sitze CDU, 7 Sitze SPD, 5 Sitze FW.
Die Stadtverordnetenversammlung ist in der Regel beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten anwesend sind (z. B. bei 23 Gemeindevertretern wären dies 12 Mitglieder).
Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit.
Aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung wird ein Vorsitzender und ein oder mehrere Stellvertreter gewählt. Der Stadtverordnetenvorsteher setzt im Benehmen mit dem Magistrat die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung fest. Er leitet die Sitzungen und übt das Hausrecht aus.
Über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird eine Niederschrift mit dem wesentlichen Inhalt der Verhandlungen gefertigt. Der einzelne Stadtverordnete ist politischer Mandatsträger, in seinen Entscheidungen unabhängig und nur dem eigenen Gewissen unterworfen. Er hat das Recht, sich einer Fraktion anzuschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst Beschlüsse über die Angelegenheiten der Stadt Herbstein soweit sich aus der HGO oder anderen Gesetzen nichts anderes ergibt. Des Weiteren kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten an den Magistrat oder als Hilfsorgan der Stadtverordnetenversammlung an einen Fachausschuss übertragen werden. Hier sind nur Stadtverordnete als Mitglieder zulässig.
Es gibt allerdings Angelegenheiten, über die die Stadtverordnetenversammlung zwingend selbst entscheiden muss, vgl. § 51 HGO. Sie kann also Entscheidungen über diese Angelegenheiten nicht auf ein anderes Gremium übertragen. Diese sind zum Beispiel:
- Wahlen, die auf Grund von Gesetzen von der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen sind
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
- Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogramms
- Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben nach näherer Maßgabe des § 100 HGO
- Beratung der Jahresrechnung und Entlastung des Magistrats
- Festsetzung öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
- Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen
- Die Genehmigung der Verträge von Mitgliedern des Magistrats oder von Stadtverordneten mit der Stadt im Falle des § 77 Abs. 2 HGO
- Die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung
- Die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Im Übrigen überwacht die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Magistrats, insbesondere die Verwendung der Einnahmen. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden in der Regel öffentlich statt.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
CDU-Fraktion
- Erich Rahn (Stadtverordnetenvorsteher)
- Monika Dr. Keber-Ludwig (Fraktionsvorsitzende)
- Michael Ruhl (1. stellv. Stadtverordnetenvorsteher)
- Thomas Kurz (1. stellv. Fraktionsvorsitzender)
- Bernhard Christen
- Elke Hoffmann
- Volkhard Jöckel
- Joachim Kübel
- Constanze Ruhl
- André Schneider
- Daniel Schrimpf
SPD-Fraktion
- Tamara Buß (Fraktionsvorsitzende)
- Dominic Christen (stellv. Fraktionsvorsitzender)
- Michael Roth (stellv. Fraktionsvorsitzender)
- Michael Günther (stellv. Fraktionsvorsitzender)
- Jan Boß
- Stephanie Kötschau
Freie Wähler-Fraktion (FW)
- Wolfram Rupp (Fraktionsvorsitzender)
- Kathrin Ludwig
- Daniela Michel
- Peter Mischler
- Katja Schött
Auszüge aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung
In diesem Bereich werden alle Niederschriften zur Einsichtnahme verlinkt.