Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Galgen des ehemaligen fuldischen Hochgerichts Herbstein
Errichtet im Jahr 1709
Nachem Herbstein im Jahre 1262 die Stadtrechte erhalten hatte, wurde auch ein Zehntgericht hier eingerichtet. Urkundlich erwähnt wird dieses im Jahre 1338 als Hochgericht, welches über Hals und Hand die Gerichtsbarkeit besaß. Im Jahre 1534 wurde ein neues Gerichtsbuch einfehührt, und in diesem wird auch erstmals ein Galgen erwähnt. In dem Register heißt es wörtlich:
"Wollt man einen Galgen machen, so sollen die Herren das Holz geben, die Landleute sollen das Holz fahren, die Müller sollen ihn machen, die Leinweber sollen ihn heben , so soll Ihnen der Gerichtszentgraf gebieten"
Es ist also zu vermuten, dass der Galgen jeweils aufgebaut für den nächsten Fall immer erneut aufgestellt werden mußte. Der jetzige noch erhaltene Galgen wurde erst im Jahr 1709 errichtet: Wann die letzte Hinrichtung an diesem stattfand, ist nicht zu ermitteln, aber mit Sicherheit nicht mehr nach dem Jahre 1810, als Herbstein zu dem neugebildetem Großherzogtum Hessen einverleibt und das fuldische Hochgericht aufgelöst wurde.
Von älteren Einwohnen wird berichtet, daß zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch ein Balken über den Säulen gelegen habe.
(Auszug aus der Tafel - erstellt durch den Museums- Geschichts- und Kulturverein Herbstein e.V.)
Standort: Sie erreichen diese Sehenswürdigkeit ausgehend vom Rixfelder Bahnhof über den VulkanRadweg in Richtung Herbstein nach ca. 300 mtr. auf der rechten Seite.