Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.herbstein.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Herbstein.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webpräsenz und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Eine grundlegende Überarbeitung der Inhalte erfolgte im Januar 2023, im Rahmen eines Relaunchs der Webpräsenz der Stadt Herbstein, durch die Firma NetConMedia e.K., Heinrichstraße 8, 36037 Fulda.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die vereinfachte Überprüfung des Webauftritts der Stadt Herbstein erfolgte am 24.02.2023 durch das Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle - beim Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webpräsenz mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Leichte Sprache
Wir bitten um Verständnis, dass die Umsetzung der Texte und Seiten auf unserer Webpräsenz aktuell aus Kostengründen noch nicht umgesetzt werden konnte.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
Wichtige Informationen werden mit Popup-Fenster angezeigt. Diese sind teilweise nicht barrierefrei.
Barriere 2:
Informationen zu Veranstaltungen und Freizeitangeboten sind derzeit nicht barrierefrei.
Barriere 3:
Verschiedene Inhalte werden uns extern geliefert. Diese sind teilweise nicht barrierefrei.
Die Beseitigung der Barrieren ist bis zum Jahresende geplant, jedoch abhängig von den u.a. extern gelieferten Inhalten.
Sollten Ihnen weitere Barrieren auffallen, melden Sie diese bitte hier.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 BITV HE fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.06.2024 erstellt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechperson:
Ulrike Stock
Telefon: 06643 9600-14
E-Mail: u.stock@stadt-herbstein.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641-3032901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de