Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist kein neues Thema. ...
Kinderreisepass
Ab 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die vor dem 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Für Reisen benötigen Kinder ein eigenes Ausweisdokument. Innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend, außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt.
Detaillierte Informationen können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat nachlesen. Welches Reisedokument Ihr Kind für Ihr Reiseziel benötigt, erfahren Sie auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Magistrat der Stadt Herbstein
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