Ablesung durch Hauseigentümer-Wasserzählerablesung 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ablesung der städtischen Wasserzähler wird auch dieses Jahr wieder in eigener Verantwortung durch die jeweiligen Hauseigentümer erfolgen. Um eine genaue Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren sowie die korrekte Festsetzung der Vorauszahlungen für das Folgejahr zu ermöglichen, benötigen wir den derzeitigen Stand Ihres Hauptwasserzählers sowie – wenn vorhanden – Ihres Stall-, Garten- und Zisternenwasserzählers.
Wir bitten Sie deshalb, den/die Wasserzähler abzulesen und uns den Stand bis 19.12.2025 eigenständig mitzuteilen:
- per Ablesevordruck auf der Rückseite
- per Webformular unter www.herbstein.de (freigeschaltet vom 01.12. bis 23.12.2025)
- telefonisch mit Angabe des Zählerstandortes, der Zählernummer und des aktuellen Zählerstandes unter 06643 9600-22
- per WhatsApp: Foto des Wasserzählers mit Angabe des Zählerstandortes, mit erkennbarer Zählernummer und Vor- und Nachname des Hauseigentümers an 0171 5628902
Achtung:
Falls uns der Zählerstand bis zum obigen Termin nicht mitgeteilt wird, müssen wir wegen der Erstellung der Jahresendabrechnung eine Schätzung des Wasserverbrauches vornehmen. Dies kann ggf. für Sie zu Nachteilen bei der Gebührenabrechnung führen. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine notwendig gewordene Schätzung zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in der Verwaltung führt, was wiederum Folgekosten nach sich zieht, die von der Gemeinschaft der Gebührenzahler getragen werden müssen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Staubach
Bürgermeisterin